
Abgeltungssteuer
Ab 2009 gilt für alle Kapitalerträge ein einheitlicher Steuersatz von 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Passen Sie frühzeitig Ihre Geldanlagestrategie an, damit Sie von den Neuerungen profitieren können.
Die Abgeltungssteuer ist eine Quellensteuer auf Kapitalerträge. Bei anfallenden Zinsen, Dividenden und Erlösen aus Wertpapierverkäufen wird die Steuer direkt abgezogen.
Mit einem Steuersatz von 25 % ist die Abgeltungssteuer günstiger als die bisherige Zinsabschlagssteuer mit 30 %. Es enfällt aber die bisherige Steuerfreiheit von Erträgen aus Wertpapierverkäufen, wenn diese länger als 12 Monate gehalten wurden. Außerdem werden in Zukunft Dividenden nicht mehr zur Hälfte sondern komplett besteuert.
Somit sind Anlagen in Wertpapieren wie Aktien, Optionsscheine und Zertifikate aber auch Fonds von den Steueränderungen besonders betroffen.
Weitere Informationen zur Abgeltungssteuer als PDF (2 MB)
